Unsere Hotline

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Häufig gestellte Fragen

FAQ Allgemein

Was ist Dein-WoMo.de?

Dein-WoMo.de ist die gemeinsame Plattform der EVG und des Fonds soziale Sicherung, um EVG-Mitgliedern außerhalb der DB AG ausgewählte Leistungen des Fonds Wohnen und Mobilität (Wo-Mo-Fonds) zur Verfügung zu stellen. So erhalten EVG-Mitglieder Zuschüsse für Ausgaben aus den Bereichen Wohnen und Mobilität. Der Fonds wird ausschließlich durch die Arbeitgeber im Rahmen ihrer tarifvertraglichen Verpflichtungen finanziert. Es fließen keine EVG-Mitgliedsbeiträge in den Fonds.

Wer erhält Leistungen über Dein-WoMo.de?

Alle EVG-Mitglieder, die in einem Unternehmen außerhalb der DB AG arbeiten, sofern das Unternehmen einen Wo-Mo-Tarifvertrag mit der EVG abgeschlossen hat. Das sind Beschäftigte in einem der unten aufgeführten Unternehmen, also Arbeitnehmer:innen, zugewiesene Beamt:innen und Nachwuchskräfte (Auszubildende, dual Studierende und Teilnehmer:innen an ausbildungs- und berufsvorbereitenden Programmen). Ausgeschlossen sind lediglich leitende Angestellte.

Die Liste der Unternehmen, deren EVG-Mitglieder förderberechtigt sind, findest du hier.

 

Bekommen auch Neumitglieder der EVG Leistungen von Dein-WoMo.de?

Selbstverständlich!

Förderberechtigt sind alle Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und während der Nutzung der Leistungen EVG-Mitglieder sind - sofern ihr Unternehmen mit der EVG einen Wo-Mo-Tarifvertrag abgeschlossen hat. Bitte warte jedoch mit der Antragstellung, bis du deinen EVG-Mitgliedsauweis erhalten hast und stelle erst dann deinen ersten Antrag. 

Weitere Fragen

Ich habe für das laufende Jahr bereits einen oder mehrere Anträge beim Fonds soziale Sicherung gestellt. Kann ich dennoch Anträge beim Fonds Wohnen und Mobilität (dein-WoMo.de) stellen?

Ja, du kannst unabhängig voneinander beim Fonds Wohnen und Mobilität und beim Fonds soziale Sicherung Anträge stellen. Es handelt sich bei beiden Fonds um getrennte Einrichtungen. Wenn du förderberechtigt bist, kannst du bei beiden Fonds Anträge auf Leistungen stellen.

Warum gibt es keine weibliche Form bei den Berufsbezeichnungen und warum kann ich bei der Anrede nicht „divers“ wählen?

Für die Bearbeitung und Prüfung der Anträge verwenden wir verschiedene IT-Systeme, die ineinandergreifen. Leider ist in einigen dieser Systeme immer noch nur die jeweils männliche Form bei Beschäftigungsstatus und Berufsgruppe hinterlegt. Wenn Du Dich bei Deinen persönlichen Daten für die Anrede „Frau” entschieden hast, sprechen wir Dich aber selbstverständlich in der weiteren Korrespondenz in der weiblichen Form an.

Außerdem können einige unserer IT-Systeme den nötigen Datenabgleich nur vornehmen, wenn als Anrede entweder „Frau“ oder „Herr“ gewählt wird. Wenn Du möchtest, dass wir Dich zukünftig weder mit „Frau” noch „Herr” ansprechen, dann wende Dich bitte unter leistungen@womofonds.de zusammen mit Deiner Auftragsnummer an uns und sage uns, wie wir Dich ansprechen sollen. Wir speichern dies dann so ab.

Kann ich auch einen Antrag in Papierform einreichen?

Nein, das geht leider nicht.

Internkostenantrag

Ich arbeite bei der DB AG. Über welche Webseite kann ich meinen Antrag für Leistungen zum Thema Wohnen und Mobilität stellen?

Wenn du bei der DB AG arbeitest und einen Förderantrag stellen willst, machst du das über womofonds.de
 

Fallen für mich Kosten an, wenn ich einen Zuschuss zu meinen Internetkosten oder einen Technik-Gutschein über Dein-WoMo.de beantrage?

Nein.

Die Versteuerung der Zuschüsse übernehmen wir für dich. Du musst dich um nichts kümmern.

Ich habe meinen maximalen jährlichen Zuschussbetrag für Internetkosten noch nicht ausgeschöpft. Kann ich einen zweiten Antrag stellen oder den Rest in einen Technikgutschein umwandeln?

Nein.

Es ist nur ein Antrag pro Jahr möglich. Wenn dir ein Fehler bei der Antragstellung unterlaufen ist, wende dich bitte an unsere Mitarbeiter:innen, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

Am besten machst du das per Mail: info@dein-womo.de

Du kannst es auch per Telefon versuchen:

Unsere Hotline ist wie folgt erreichbar:
069 - 400 50 23 80
Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

 

 

Was zählt zu den laufenden Kosten für Internet und digitale Telefonie?

Dazu zählen deine Ausgaben für den Internetanschluss, den digitalen Festnetzanschluss, Datenpakete für das Smartphone, Prepaidkarten sowie die Kosten, die dir bei der Einrichtung und Installation von digitalem Festnetz- und Internetanschluss entstanden sind.

Meine Kosten für Internet und Telefon werden nicht getrennt auf der Abrechnung ausgewiesen. Was gebe ich an?

Bitte gib den Gesamtbetrag an. Die Kosten von Internet- und Telefonnutzung müssen nicht getrennt werden, wenn du einen einheitlichen Betrag für beides zahlst.

Was mache ich, wenn meine Kosten für Internet und Telefon gesunken sind?

In diesem Fall informiere uns bitte unverzüglich per E-Mail an info@dein-womo.de und teile uns die neuen Kosten mit.

Zählen Installations- und Einrichtungskosten zu den Internetkosten?

Ja, auch die Kosten für die Installation und Einrichtung des Internetanschlusses gehören zu den Kosten, für die es Zuschüsse über Dein-WoMo.de gibt.

Zählen Prepaidkarten zu den Internet- und Telefonkosten?

Ja, wenn Prepaidkarten auch die Internetnutzung ermöglichen, dann können die Kosten dafür bezuschusst werden.

Warum kann ich keinen analogen Telefonanschluss abrechnen?

Die Kosten für analoge Festnetzanschlüsse können aus steuerlichen Gründen nicht bezuschusst werden.

Der aus meinen Angaben berechnete Zuschuss beträgt weniger als 150 Euro. Woran kann das liegen?

Um den maximalen Zuschuss von 150 Euro zu erhalten, musst du nachweisen, dass dir zwischen Januar und Dezember des Antragsjahres Internetkosten von mindestens 150 Euro entstanden sind. Dsa sind durchschnittliche monatliche Kosten in Höhe von 12,50 Euro.

Dazu ein Beispiel: Du stellst deinen Antrag. Deine durchschnittlichen monatlichen Kosten für die Internetnutzung belaufen sich auf 40 Euro. Damit hast du jährliche Gesamtkosten von 480 Euro und erhältst den maximalen Zuschussbetrag von 150 Euro.

Unter bestimmten Umständen hattest du weniger Kosten als 150 Euro. Auch dazu ein Beispiel: Du stellst deinen Antrag. Deine durchschnittlichen monatlichen Kosten belaufen sich auf 8 Euro. Damit hast du jährliche Gesamtkosten von 96 Euro. Damit erhältst du einen Zuschussbetrag von nur 96 Euro.

Ab 12,50 Euro pro Monat erhältst du den maximalen Betrag von 150 Euro.

Bitte beachte bei der Antragstellung, dass du nur einen Antrag pro Jahr stellen kannst.

Zubehör-Gutschein

Ich arbeite bei der DB AG. Über welche Webseite kann ich meinen Antrag für Leistungen zum Thema Wohnen und Mobilität stellen?

Wenn du bei der DB AG arbeitest und einen Förderantrag stellen willst, machst du das über womofonds.de

Fallen für mich Kosten an, wenn ich einen Technik-Gutschein über Dein-WoMo.de beantrage?

Nein.

Die Versteuerung des Gutscheins übernehmen wir für dich. Du musst dich um nichts kümmern.

Ich habe meinen maximalen jährlichen Zuschussbetrag für Internetkosten noch nicht ausgeschöpft. Kann ich einen zweiten Antrag stellen oder den Rest in einen Technikgutschein umwandeln?

Nein.

Es ist nur ein Antrag pro Jahr möglich. Wenn dir ein Fehler bei der Antragstellung unterlaufen ist, wende dich bitte an unsere Mitarbeiter:innen, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

Am besten machst du das per Mail: info@dein-womo.de

Du kannst es auch per Telefon versuchen:

Unsere Hotline ist wie folgt erreichbar:
069 - 400 50 23 80
Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Wie löse ich den Gutschein ein?

Bitte löse den Gutschein wie folgt ein:

  • wunschgutschein.de aufrufen und "Gutschein einlösen" anklicken.
  • Deinen Gutschein-Code eingeben und auf "Gutschein einlösen" klicken.
  • Du kannst dein Guthaben anschließend für einen oder mehrere der Partnershops einlösen. Wenn du dein Guthaben direkt einlösen möchtest, kannst du den Partnershop nun über das jeweilige Logo auswählen.
  • Nun die Wertstufe des Gutscheins wählen und auf "Gutschein anfordern" klicken. Die Beträge lassen sich auch splitten.
  • Jetzt noch bestätigen, dass du die Hinweise zur Einlösung gelesen hast und den Betrag einlösen willst.

Nach der Eingabe deiner Daten wird dir dein Gutschein direkt von wunschgutschein.de an deine E-Mail-Adresse geschickt.
Hier haben wir für dich auch eine ausführliche Einlöseanleitung als PDF hinterlegt.

Bitte beachte: Einmal umgewandelte Gutscheine für einen der Partnershops können nicht mehr zurückgewandelt werden. Ließ dir daher die Anleitungen in den einzelnen Schritten genau durch und überlege dir wofür du den Gutschein einlösen willst.

Oder noch einfacher: beantrage einfach den Internetkostenzuschuss!

Wie lange ist der Gutschein gültig?

Du hast mindestens drei Jahre Zeit, um den Gutschein einzulösen.

Für welche Partnershops kann der Gutschein eingelöst werden?

Die verfügbaren Einlösepartner sind Saturn, MediaMarkt, Conrad und Notebooksbilliger.

Bitte beachte, dass du deinen Gutschein zuerst auf www.wunschgutschein.de in Guthaben die Partnershops umwandeln musst. 

An wen wende ich mich, wenn der Gutschein nicht funktioniert?

Detaillierte Antworten auf häufige Fragen findest du auch unter https://www.wunschgutschein.de/kundenservice

Ich habe weitere Fragen zur Nutzung des Gutscheins. Wo gibt es mehr Infos?

Detaillierte Antworten auf häufige Fragen findest Du auch unter https://www.wunschgutschein.de/kundenservice

Gilt der Gutschein online oder im Laden?

Den Gutschein, den du von uns erhältst, musst du online einsetzen, um anschließend einen Gutschein des/der von dir gewünschten Anbieter zu bekommen.

Die erstellten Gutscheine sind sowohl im Laden, als auch online einsetzbar. Alle Händler, für die der Gutschein gültig ist, haben Onlineshops. Alle Händler betreiben auch Fililalen für den stationären Handel.