Unsere Hotline

069 - 400 50 23 80
Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr

Zuschüsse & Anträge

Wir bauen unser Angebot stetig neu aus und entwickeln weitere Zuschüsse für dich. Im Jahr 2024 hast du Möglichkeit zwischen dem Internetkostenzuschuss und einem Online-Gutschein für Technikzubehör zu wählen.

Direkt zum Antrag

Nur noch eine wichtige Information vor der Antragsstellung

Förderberechtigt sind alle EVG-Mitglieder, die bei einem Unternehmen außerhalb der DB AG arbeiten, das den WoMo Tarifvertrag mit der EVG abgeschlossen hat und angestellt sind als:

  • Arbeitnehmer:innen
  • Zugewiesene Beamt:innen 
  • Auszubildende sowie dual Studierende

Ob dein Unternehmen dabei ist, erfährst du hier.

Bist du Neumitglied in der EVG? Dann kannst du Anträge stellen, sobald du deine Mitgliedsnummer bzw. deinen Mitgliedsausweis bekommen hast.

Hier geht es zur Internetkosten-Erstattung

Egal auf welchem Gerät du surfst oder telefonierst – die Kosten für Internetnutzung und digitale Telefonie bezuschussen wir über Dein-WoMo.de mit bis zu 150 €.

Ganz einfach. Ohne Belege. 

Antragsschuss ist der 15.02.2025.

Folgendes benötigst du für die Antragstellung:

  • Persönliche Daten
  • EVG-Mitgliedsdaten
  • Bankverbindung
  • Laufende monatliche Internet- oder digitale Telefonkosten (Dateneingabe ohne Nachweis)

Das Hochladen von Belegen ist nicht erforderlich. Nach positiver Prüfung erhältst du den Betrag (max. 150 Euro) direkt auf dein Konto überwiesen.

Zum Antragsformular

Hier geht es zum Zubehör-Gutschein

Du hast ein dienstliches mobiles Endgerät und hast Dir dafür Zubehör gekauft? Diese Kosten erstatten wir in Form eines Gutscheins bis zu einem Maximalwert von 150 Euro.

Antragsfrist ist der 15.02.2025.

Folgendes benötigst du:

  • Persönliche Daten
  • EVG-Mitgliedsdaten
  • E-Mail Adresse
  • Ausgaben für Technik-Zubehör in Höhe von mind. 150 Euro

Kein Hochladen von Belegen. Der Gutscheinversand erfolgt ausschließlich digital.

Zum Antragsformular

Bei allen Anträgen behalten wir uns eine nachträgliche Belegpfüfung vor.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Was ist Dein-WoMo.de?

Dein-WoMo.de ist die gemeinsame Plattform der EVG und des Fonds soziale Sicherung, um EVG-Mitgliedern außerhalb der DB AG ausgewählte Leistungen des Fonds Wohnen und Mobilität (Wo-Mo-Fonds) zur Verfügung zu stellen. So erhalten EVG-Mitglieder Zuschüsse für Ausgaben aus den Bereichen Wohnen und Mobilität. Der Fonds wird ausschließlich durch die Arbeitgeber im Rahmen ihrer tarifvertraglichen Verpflichtungen finanziert. Es fließen keine EVG-Mitgliedsbeiträge in den Fonds.

Wer erhält Leistungen über Dein-WoMo.de?

Alle EVG-Mitglieder, die in einem Unternehmen außerhalb der DB AG arbeiten, sofern das Unternehmen einen Wo-Mo-Tarifvertrag mit der EVG abgeschlossen hat. Das sind Beschäftigte in einem der unten aufgeführten Unternehmen, also Arbeitnehmer:innen, zugewiesene Beamt:innen und Nachwuchskräfte (Auszubildende, dual Studierende und Teilnehmer:innen an ausbildungs- und berufsvorbereitenden Programmen). Ausgeschlossen sind lediglich leitende Angestellte.

Die Liste der Unternehmen, deren EVG-Mitglieder förderberechtigt sind, findest du hier.

 

Ich arbeite bei der DB AG. Über welche Webseite kann ich meinen Antrag für Leistungen zum Thema Wohnen und Mobilität stellen?

Wenn du bei der DB AG arbeitest und einen Förderantrag stellen willst, machst du das über womofonds.de
 

Bekommen auch Neumitglieder der EVG Leistungen von Dein-WoMo.de?

Selbstverständlich!

Förderberechtigt sind alle Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und während der Nutzung der Leistungen EVG-Mitglieder sind - sofern ihr Unternehmen mit der EVG einen Wo-Mo-Tarifvertrag abgeschlossen hat. Bitte warte jedoch mit der Antragstellung, bis du deinen EVG-Mitgliedsauweis erhalten hast und stelle erst dann deinen ersten Antrag. 

Fallen für mich Kosten an, wenn ich einen Zuschuss zu meinen Internetkosten oder einen Technik-Gutschein über Dein-WoMo.de beantrage?

Nein.

Die Versteuerung der Zuschüsse übernehmen wir für dich. Du musst dich um nichts kümmern.

Ich habe meinen maximalen jährlichen Zuschussbetrag für Internetkosten noch nicht ausgeschöpft. Kann ich einen zweiten Antrag stellen oder den Rest in einen Technikgutschein umwandeln?

Nein.

Es ist nur ein Antrag pro Jahr möglich. Wenn dir ein Fehler bei der Antragstellung unterlaufen ist, wende dich bitte an unsere Mitarbeiter:innen, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

Am besten machst du das per Mail: info@dein-womo.de

Du kannst es auch per Telefon versuchen:

Unsere Hotline ist wie folgt erreichbar:
069 - 400 50 23 80
Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

 

 

Was zählt zu den laufenden Kosten für Internet und digitale Telefonie?

Dazu zählen deine Ausgaben für den Internetanschluss, den digitalen Festnetzanschluss, Datenpakete für das Smartphone, Prepaidkarten sowie die Kosten, die dir bei der Einrichtung und Installation von digitalem Festnetz- und Internetanschluss entstanden sind.

Meine Kosten für Internet und Telefon werden nicht getrennt auf der Abrechnung ausgewiesen. Was gebe ich an?

Bitte gib den Gesamtbetrag an. Die Kosten von Internet- und Telefonnutzung müssen nicht getrennt werden, wenn du einen einheitlichen Betrag für beides zahlst.

Was mache ich, wenn meine Kosten für Internet und Telefon gesunken sind?

In diesem Fall informiere uns bitte unverzüglich per E-Mail an info@dein-womo.de und teile uns die neuen Kosten mit.

Zählen Installations- und Einrichtungskosten zu den Internetkosten?

Ja, auch die Kosten für die Installation und Einrichtung des Internetanschlusses gehören zu den Kosten, für die es Zuschüsse über Dein-WoMo.de gibt.

Zählen Prepaidkarten zu den Internet- und Telefonkosten?

Ja, wenn Prepaidkarten auch die Internetnutzung ermöglichen, dann können die Kosten dafür bezuschusst werden.

Warum kann ich keinen analogen Telefonanschluss abrechnen?

Die Kosten für analoge Festnetzanschlüsse können aus steuerlichen Gründen nicht bezuschusst werden.

Der aus meinen Angaben berechnete Zuschuss beträgt weniger als 150 Euro. Woran kann das liegen?

Um den maximalen Zuschuss von 150 Euro zu erhalten, musst du nachweisen, dass dir zwischen Januar und Dezember des Antragsjahres Internetkosten von mindestens 150 Euro entstanden sind. Dsa sind durchschnittliche monatliche Kosten in Höhe von 12,50 Euro.

Dazu ein Beispiel: Du stellst deinen Antrag. Deine durchschnittlichen monatlichen Kosten für die Internetnutzung belaufen sich auf 40 Euro. Damit hast du jährliche Gesamtkosten von 480 Euro und erhältst den maximalen Zuschussbetrag von 150 Euro.

Unter bestimmten Umständen hattest du weniger Kosten als 150 Euro. Auch dazu ein Beispiel: Du stellst deinen Antrag. Deine durchschnittlichen monatlichen Kosten belaufen sich auf 8 Euro. Damit hast du jährliche Gesamtkosten von 96 Euro. Damit erhältst du einen Zuschussbetrag von nur 96 Euro.

Ab 12,50 Euro pro Monat erhältst du den maximalen Betrag von 150 Euro.

Bitte beachte bei der Antragstellung, dass du nur einen Antrag pro Jahr stellen kannst.