Zuschüsse & Anträge
Wir bauen unser Angebot stetig neu aus und entwickeln weitere Zuschüsse für dich. Aktuell gib es im Jahr 2023 zum Start von Dein-WoMo.de den Internetkostenzuschuss inklusive Startbonus!

Nur noch eine wichtige Information vor der Antragsstellung
Förderberechtigt sind alle EVG-Mitglieder, die bei einem Unternehmen außerhalb der DB AG arbeiten, das den WoMo Tarifvertrag mit der EVG abgeschlossen hat und angestellt sind als:
- Arbeitnehmer:innen
- Zugewiesene Beamt:innen
- Auszubildende sowie dual Studierende
Ob dein Unternehmen dabei ist, erfährst du hier.
Bist du Neumitglied in der EVG? Dann kannst du Anträge stellen, sobald du deinen Mitgliedsausweis bekommen hast.
Hier geht es zum Internetkosten-Zuschuss mit Startbonus
Egal auf welchem Gerät du surfst oder telefonierst – die Kosten für Internetnutzung und digitale Telefonie bezuschussen wir über Dein-WoMo.de mit bis zu 100 €.
Zum Start 2023 von Dein-WoMo.de erhalten alle förderberechtigten EVG-Mitglieder, deren Antrag bewilligt wird, automatisch einmalig zusätzliche 100 € Startbonus ausgezahlt.
Antragsfrist ist der 29.02.2024.
Folgendes benötigst du:
- Persönliche Daten
- EVG-Mitgliedsdaten
- Bankverbindung
- Laufende monatliche Internet- oder digitale Telefonkosten
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Was ist Dein-WoMo.de?
Dein-WoMo.de ist die gemeinsame Plattform der EVG und des Fonds soziale Sicherung, um EVG-Mitgliedern außerhalb der DB AG ausgewählte Leistungen des Fonds Wohnen und Mobilität (Wo-Mo-Fonds) zur Verfügung zu stellen. So erhalten EVG-Mitglieder Zuschüsse für Ausgaben aus den Bereichen Wohnen und Mobilität. Der Fonds wird ausschließlich durch die Arbeitgeber im Rahmen ihrer tarifvertraglichen Verpflichtungen finanziert. Es fließen keine EVG-Mitgliedsbeiträge in den Fonds.
Wer erhält Leistungen über Dein-WoMo.de?
Alle EVG-Mitglieder, die in einem Unternehmen außerhalb der DB AG arbeiten, sofern das Unternehmen einen Wo-Mo-Tarifvertrag mit der EVG abgeschlossen hat. Das sind Beschäftigte in einem der unten aufgeführten Unternehmen, also Arbeitnehmer:innen, zugewiesene Beamt:innen und Nachwuchskräfte (Auszubildende, dual Studierende und Teilnehmer:innen an ausbildungs- und berufsvorbereitenden Programmen). Ausgeschlossen sind lediglich leitende Angestellte.
Derzeit sind Beschäftigte aus folgenden Unternehmen förderberechtigt
- Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH
- Bayerische Oberlandbahn (BOB)
- Bayerische Regiobahn GmbH (BRB)
- Bodensee Schiffsbetriebe GmbH (BSB)
- eurobahnGmbH & Co. KG
- NordWestBahn GmbH (NWB)
- Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW)
- Stiftung Eisenbahn-Waisenhort (EWH)
- Transdev Hannover GmbH (TDH)
- Transdev Instandhaltung GmbH (TDI)
- Transdev Service GmbH (TDSG)
- VIAS Logistik GmbH
- VIAS Rail GmbH
- WestfalenBahnGmbH
- Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft mbH (WEG)
Ich arbeite bei der DB AG. Über welche Webseite kann ich meinen Antrag für Leistungen zum Thema Wohnen und Mobilität stellen?
Wenn du bei der DB AG arbeitest und einen Förderantrag stellen willst, machst du das über womofonds.de
Bekommen auch Neumitglieder der EVG Leistungen von Dein-WoMo.de?
Selbstverständlich!
Förderberechtigt sind alle Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und während der Nutzung der Leistungen EVG-Mitglieder sind - sofern ihr Unternehmen mit der EVG einen Wo-Mo-Tarifvertrag abgeschlossen hat. Bitte warte jedoch mit der Antragstellung, bis du deinen EVG-Mitgliedsauweis erhalten hast und stelle erst dann deinen ersten Antrag.
Fallen für mich Kosten an, wenn ich einen Zuschuss zu meinen Internetkosten über Dein-WoMo.de beantrage?
Nein.
Die Versteuerung der Zuschüsse übernehmen wir für Dich. Du musst Dich um nichts kümmern.
Ich habe meinen maximalen jährlichen Zuschussbetrag für Internetkosten oder das Jobticket noch nicht ausgeschöpft. Kann ich einen zweiten Antrag stellen?
Nein.
Es ist nur ein Antrag pro Jahr möglich. Wenn dir ein Fehler bei der Antragstellung unterlaufen ist, wende dich bitte an unsere Mitarbeiter:innen, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.
Am besten machst Du das per Mail: info@dein-womo.de
Du kannst es auch per Telefon versuchen:
Unsere Hotline ist wie folgt erreichbar:
069 - 400 50 23 80
Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Was zählt zu den laufenden Kosten für Internet und digitale Telefonie?
Dazu zählen deine Ausgaben für den Internetanschluss, den digitalen Festnetzanschluss, Datenpakete für das Smartphone, Prepaidkarten sowie die Kosten, die dir bei der Einrichtung und Installation von digitalem Festnetz- und Internetanschluss entstanden sind.
Meine Kosten für Internet und Telefon werden nicht getrennt auf der Abrechnung ausgewiesen. Was gebe ich an?
Bitte gib den Gesamtbetrag an. Die Kosten von Internet- und Telefonnutzung müssen nicht getrennt werden, wenn du einen einheitlichen Betrag für beides zahlst.
Was mache ich, wenn meine Kosten für Internet und Telefon gesunken sind?
In diesem Fall informiere uns bitte unverzüglich per E-Mail an info@dein-womo.de und teile uns die neuen Kosten mit.
Zählen Installations- und Einrichtungskosten zu den Internetkosten?
Ja, auch die Kosten für die Installation und Einrichtung des Internetanschlusses gehören zu den Kosten, für die es Zuschüsseüber Dein-WoMo.de gibt.
Zählen Prepaidkarten zu den Internet- und Telefonkosten?
Ja, wenn Prepaidkarten auch die Internetnutzung ermöglichen, dann können die Kosten dafür bezuschusst werden.
Warum kann ich keinen analogen Telefonanschluss abrechnen?
Die Kosten für analoge Festnetzanschlüsse können aus steuerlichen Gründen nicht bezuschusst werden.
Der aus meinen Angaben berechnete Zuschuss beträgt weniger als 100 Euro. Woran kann das liegen?
Um den maximalen Zuschuss von 100 Euro zu erhalten, musst du nachweisen, dass dir zwischen Januar und Dezember des Antragsjahres Internetkosten von mindestens 100 Euro entstanden sind.
Dazu ein Beispiel: Du stellst deinen Antrag. Deine durchschnittlichen monatlichen Kosten für die Internetnutzung belaufen sich auf 40 Euro. Damit hast du jährliche Gesamtkosten von 480 Euro und erhältst den maximalen Zuschussbetrag von 100 Euro. Und natürlich im ersten Jahr auch den einmaligen Startbonus.
Unter bestimmten Umständen hattest du weniger Kosten als 100 Euro. Auch dazu ein Beispiel: Du stellst deinen Antrag. Deine durchschnittlichen monatlichen Kosten belaufen sich auf 8 Euro. Damit hast du jährliche Gesamtkosten von 96 Euro. Damit erhältst du einen Zuschussbetrag von nur 96 Euro. Und natürlich im ersten Jahr auch den einmaligen Startbonus.
Bitte beachte bei der Antragstellung, dass du nur einen Antrag pro Jahr stellen kannst.