Antragsformular Zubehör-Gutschein
Dein Arbeitgeber stellt dir ein techisches Gerät zur dienstlichen Nutzung zu Verfügung? Laptop, Tablet oder Telefon - ganz egal. Und du hast dir Zubehör dazu gekauft, dass dein Arbeitgeber nicht bezahlt hat? Wir helfen.
Beantrage unseren digitalen Gutschein zum Kauf von technischen Geräten. Er kommt per Mail direkt zu dir. Fertig.
Bitte lies Dir vor Beantragung des Gutschein die weiterführenden Infos zum Antrag durch. Ein Umtausch des Gutscheins nach Beantragung ist nicht möglich.
Starte deinen Antrag jetzt!
Gehört dein Arbeitgeber zu den NE-Bahnen?
Für Mitarbeitende der DB AG und deren Tochterunternehmen ist nicht “Dein-WoMo.de” sondern der “Wo-Mo-Fonds” die Plattform für die Beantragung von Zuschüssen. → Hier geht es zur Wo-Mo-Fonds Website.
Die Antragsstellung und Auszahlung von Zuschüssen über Dein-WoMo.de ist ausschließlich für Mitarbeitende der NE-Bahnen nutzbar. → Hier findest du eine Übersicht, welche Unternehmen dazu gehören.
Solltest du als DB Mitarbeiter:in auf Dein-WoMo.de einen Antrag stellen, wird dies von unserer Datenbank erkannt und führt zur automatischen Ablehnung.
Weiterführende Informationen zum Zubehör-Gutschein
Beim Zubehör-Gutschein handelt es sich um einen Wunschgutschein, den Du ausschließlich für (online) Käufe bei folgenden Händlern einsetzen kannst: Saturn, MediaMarkt, Conrad und Notebooksbilliger. Vor dem Einsatz des Gutscheins, muss dieser bei Wunschgutschein.de registriert und den entsprechenden Händlern zugeordnet werden.
Der Gutschein muss bis zum 15.02.2025 beantragt werden. Förderberechtigt sind alle Beschäftigten der DB AG, die EVG-Mitglieder sind: Arbeitnehmer:innen, zugewiesene Beamt:innen und Nachwuchskräfte (Auszubildende, dual Studierende und Teilnehmende von Chance Plus).
Wir schicken dir nach der Prüfung der Antragsdaten den Gutschein auf deine E-Mailadresse. Danach kannst Du unter wunschgutschein.de deinen Gutschein für Guthaben bei einem der o.g. Partnershops einlösen. Der Gutschein-Code für den gewünschten Partnershop wird dir dann von Wunschgutschein per E-Mail zugeschickt. Weitere Hinweise haben wir in den unten stehenden häufig gestellten Fragen (FAQs) für dich zusammengefasst.
Noch ein Hinweis: Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder von Restbeträgen ist nicht möglich. Der Gutschein gilt bundesweit, aber nicht im Ausland.
Fragen und Antworten
Ich arbeite bei der DB AG. Über welche Webseite kann ich meinen Antrag für Leistungen zum Thema Wohnen und Mobilität stellen?
Wenn du bei der DB AG arbeitest und einen Förderantrag stellen willst, machst du das über womofonds.de
Fallen für mich Kosten an, wenn ich einen Technik-Gutschein über Dein-WoMo.de beantrage?
Nein.
Die Versteuerung des Gutscheins übernehmen wir für dich. Du musst dich um nichts kümmern.
Ich habe meinen maximalen jährlichen Zuschussbetrag für Internetkosten noch nicht ausgeschöpft. Kann ich einen zweiten Antrag stellen oder den Rest in einen Technikgutschein umwandeln?
Nein.
Es ist nur ein Antrag pro Jahr möglich. Wenn dir ein Fehler bei der Antragstellung unterlaufen ist, wende dich bitte an unsere Mitarbeiter:innen, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.
Am besten machst du das per Mail: info@dein-womo.de
Du kannst es auch per Telefon versuchen:
Unsere Hotline ist wie folgt erreichbar:
069 - 400 50 23 80
Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Wie löse ich den Gutschein ein?
Bitte löse den Gutschein wie folgt ein:
- wunschgutschein.de aufrufen und "Gutschein einlösen" anklicken.
- Deinen Gutschein-Code eingeben und auf "Gutschein einlösen" klicken.
- Du kannst dein Guthaben anschließend für einen oder mehrere der Partnershops einlösen. Wenn du dein Guthaben direkt einlösen möchtest, kannst du den Partnershop nun über das jeweilige Logo auswählen.
- Nun die Wertstufe des Gutscheins wählen und auf "Gutschein anfordern" klicken. Die Beträge lassen sich auch splitten.
- Jetzt noch bestätigen, dass du die Hinweise zur Einlösung gelesen hast und den Betrag einlösen willst.
Nach der Eingabe deiner Daten wird dir dein Gutschein direkt von wunschgutschein.de an deine E-Mail-Adresse geschickt.
Hier haben wir für dich auch eine ausführliche Einlöseanleitung als PDF hinterlegt.
Bitte beachte: Einmal umgewandelte Gutscheine für einen der Partnershops können nicht mehr zurückgewandelt werden. Ließ dir daher die Anleitungen in den einzelnen Schritten genau durch und überlege dir wofür du den Gutschein einlösen willst.
Oder noch einfacher: beantrage einfach den Internetkostenzuschuss!
Wie lange ist der Gutschein gültig?
Du hast mindestens drei Jahre Zeit, um den Gutschein einzulösen.
Für welche Partnershops kann der Gutschein eingelöst werden?
Die verfügbaren Einlösepartner sind Saturn, MediaMarkt, Conrad und Notebooksbilliger.
Bitte beachte, dass du deinen Gutschein zuerst auf www.wunschgutschein.de in Guthaben die Partnershops umwandeln musst.
An wen wende ich mich, wenn der Gutschein nicht funktioniert?
Detaillierte Antworten auf häufige Fragen findest du auch unter https://www.wunschgutschein.de/kundenservice
Ich habe weitere Fragen zur Nutzung des Gutscheins. Wo gibt es mehr Infos?
Detaillierte Antworten auf häufige Fragen findest Du auch unter https://www.wunschgutschein.de/kundenservice
Gilt der Gutschein online oder im Laden?
Den Gutschein, den du von uns erhältst, musst du online einsetzen, um anschließend einen Gutschein des/der von dir gewünschten Anbieter zu bekommen.
Die erstellten Gutscheine sind sowohl im Laden, als auch online einsetzbar. Alle Händler, für die der Gutschein gültig ist, haben Onlineshops. Alle Händler betreiben auch Fililalen für den stationären Handel.